GegenstandPunkt 3-21 ist am 17. September erschienen

GegenStandpunkt 3-21

Aus dem Inhalt:

Irgendein japanischer John Doe hatte mal eine Kritik am Geld. Nicht die, dass man meist zu wenig davon hat. Sondern, dass es ‚uns allen‘, die wir mit dem Geld zahlen und tauschen wollen, gar nicht richtig gehört, weil es von lauter Instanzen von der Zentralbank bis zum Spekulantenmissbraucht wird – so lautete seine Kritik, und die Lösung war ganz einfach: Er erfindet im Internet an den verteufelten Instanzen vorbei ein freies Geld für freie Bürger und tauft es auf den Namen Bitcoin. Wenige Jahre später erklären die Börsenprofis aus Funk und Fernsehen, was für ein spannendes Anlageobjekt dieses seltsame Etwas doch ist, von dem man als Normalo allerdings besser die Finger lassen sollte. Wer hingegen genug Geld übrig hat, auf das er zum Bezahlen gerade nicht angewiesen ist, kann mit der Spekulation darauf mit etwas Glück stinkreich werden. Wie das zusammenpasst, erklärt unser Artikel über die Karriere des Bitcoin.
Einen durchgehend guten Ruf genießt dagegen das deutsche Grundgesetz. Das ist eine super Sache, da sind sich alle politischen Lager von queer bis quer einig, wenn sie sich für ihre Anliegen auf es berufen. Dass die Allermeisten sich auf Nachfrage hart damit tun würden, mehr über den Inhalt seiner 146 Artikel kundzutun als ausgewählte Kalauer an Grundrechten aus den ersten paar Seiten, macht nichts. Die restlichen 130 Artikel spielen für den guten Ruf des Grundgesetzes offenbar keine Rolle. Dabei beweist spätestens dieser große Rest das glatte Gegenteil dessen, wovon das Lob dieses Schriftstückes lebt: Die Satzung des Staates präsentiert die bis ins Kleinste geregelten Organisationsfragen einer politischen Monopolgewalt, die sich die Lüge schuldig ist, das Volk höchstselbst habe sich hier eine Verfassung gegeben und den Staat als Diener am Volkswillen über sich installiert. Dass die Wahrheit eher umgekehrt aussieht, erklärt unser Durchgang durch die heilige deutsche Schrift.
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